Polizei-News Duisburg, 07.05.26: Zoll kontrolliert Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße in Duisburg
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Duisburg von heute (Do), dem 07.05.26. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Gleich an drei Tagen, dem 23.04.2026, 25.04.2026 und 01.05.2026, führten die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg Prüfungen von Arbeitgebern verschiedener Wirtschaftsbereiche (z. B. der Gastronomie und Kioske) in mehreren Städten des Bezirks durch. Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Kreise Kleve und Wesel sowie die Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Prüfungen erfolgten durch Befragungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Hierbei mussten unter anderem Angaben zu der Tätigkeit, zum Beschäftigungsbeginn und zur Entlohnung gemacht werden. Insgesamt wurden über 90 Personen befragt. Aufgrund der Befragungen wurden zwölf Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie in drei Fällen Verwarngelder erhoben. In mehreren Fällen bestehe der Verdacht, dass durch Mindestlohnunterschreitungen Beiträge zur Sozialversicherung nicht in der richtigen Höhe gezahlt und so Arbeitsentgelte vorenthalten beziehungsweise veruntreut wurden. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine Mindestlohn 13,90 Euro je Zeitstunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Bei der Überprüfung von vier Arbeitnehmern konnte ein illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt werden.
Des Weiteren wurden unversteuerte Tabakerzeugnisse, die der Tabaksteuer unterliegen, und rund 25 Kilogramm unversteuerter Kaffee, der der Kaffeesteuer unterliegt, sichergestellt.
Die Auswertung der durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemachten Angaben wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen, wie z. B. die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, an.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. Die Einsatzkräfte der FKS überprüfen die Meldungen zur Sozialversicherung, möglichen Sozialleistungsmissbrauch, illegale Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Einhaltung der Mindestlöhne.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Duisburg vom 07.05.2026 gegen 14:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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