Polizei-News Münster, 06.05.26: Zoll prüft Kurier-, Express- und Paketdienstleister / Bundesweite Schwerpunktprüfung auch im Münsterland
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Münster von heute (Mi), dem 06.05.26. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Kein Mindestlohn, illegaler Aufenthalt, Sofortmeldeverstöße und der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sowie Leistungsmissbrauch - die Liste der Feststellungen, die das Hauptzollamt Münster heute bei Prüfungen von Kurier-, Express- und Paketdienstleistern getroffen hat, ist lang.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte seit den frühen Morgenstunden insgesamt 16 Unternehmen u. a. auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geprüft. Die Maßnahme war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Geprüft wurden sowohl Unternehmen an ihrem Firmensitz als auch Lieferfahrzeuge auf den Straßen des Münsterlandes.
Insgesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner 81 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. "Dabei ergab sich in mehreren Fällen der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird", äußert sich Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, zu den Ergebnissen. "In einem weiteren Fall haben wir den begründeten Verdacht einer Scheinselbstständigkeit: Hier scheint ein Arbeitgeber durch Vortäuschung falscher Tatsachen Sozialversicherungsbeiträge einsparen zu wollen."
Ein weiterer Arbeitnehmer hielt sich illegal in Deutschland auf: Der Fall wurde an das zuständige Ausländeramt übergeben.
Darüber hinaus lag für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Sofortmeldung bei der Rentenversicherung vor. "In bestimmten Branchen, dazu gehört das Transportgewerbe, muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten bereits vor der ersten Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden", erklärt John. "Das ist hier offenbar nicht geschehen."
Auch ein Fall von vermutlichem Leistungsmissbrauch wurde durch den Zoll aufgedeckt: Ein Fahrer hatte seine Arbeitsaufnahme eigenen Angaben zufolge nicht dem Jobcenter gemeldet, bezog also weiterhin das volle Bürgergeld.
Der Zoll wird die Unterlagen in den kommenden Wochen auswerten und ggf. weitere Prüfungen anschließen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Münster vom 06.05.2026 gegen 16:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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