Polizei-News Bremen, 28.04.26: Nr. - 0291 Frau stirbt bei Unfall - Schaulustige behindern Einsatzkräfte
Ein Verkehrsunfall wurde aktuell von der Polizei in Bremen gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ort: Bremen-Osterholz, OT Tenever, Sankt-Gotthard-StraßeZeit: 27.04.2026, 13:50 Uhr
Am Montagnachmittag kam es im Ortsteil Tenever zu einem Verkehrsunfall. Dabei wurde eine 73 Jahre alte Frau von einer Straßenbahn erfasst. Sie verstarb noch vor Ort. Die Polizei sucht Zeugen.
Etwa um 13:50 Uhr wollte die 73-Jährige das Gleisbett in der Sankt-Gotthard-Straße überqueren, als sich aus beiden Richtungen Straßenbahnen näherten. Dabei stieß die Frau zunächst gegen die Seite der einen Straßenbahn, stürzte und wurde anschließend von der zweiten Bahn frontal erfasst. Sie erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen. Ein Notarzt stellte noch vor Ort den Tod der Frau fest. Der Fahrer und die Fahrerin der Straßenbahnen erlitten einen Schock. Die Sankt-Gotthard-Straße musste für die Dauer der Bergungsarbeiten bis etwa 17:45 Uhr voll gesperrt werden, so dass es zu Verkehrsbehinderungen kam.
Das Verkehrskommissariat der Polizei Bremen hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Hinweise nimmt die Verkehrsbereitschaft der Polizei Bremen jederzeit unter 0421 362-14850 entgegen.
Während der Bergungsarbeiten waren etwa 250 Schaulustige am Unfallort. Durch ihr Verhalten wurde die Arbeit der Einsatzkräfte erheblich behindert, sodass zusätzlich Einsatzkräfte angefordert und Sichtschutzwände aufgebaut werden mussten, um die Persönlichkeitsrechte der Frau zu wahren. Teilweise entfernten sich Personen auch nach Aufforderung nicht, so dass Platzverweise angedroht werden mussten. Die Einsatzkräfte stellten Personalien fest und beschlagnahmten ein Mobiltelefon. Derzeit wird geprüft, ob hier weitere strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Seit 2021 wird das Fotografieren und Verbreiten von Bildaufnahmen, die Personen grob anstößig zur Schau stellen, nach § 201a StGB unter Strafe gestellt. "Gaffer" müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Bremen vom 28.04.2026 gegen 12:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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