Polizei-News Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, 28.04.26: Vollstreckungshaftbefehl und Zurückweisung eines Serben

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei berichtet über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / Christoph Reichwein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Nis (Serbien) wurde ein 46-jähriger serbischer Staatsangehöriger von Bundespolizisten in Gewahrsam genommen.

Gegen den Serben lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro durch einen Angehörigen beglichen, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte.

Bei einer anschließenden eingehenden Einreisebefragung wurde festgestellt, dass die Person leider keine Rückflugtickets sowie keine Hotelreservierung vorlegen konnte. Die Person verfügte leider nicht über ausreichend Barmittel, weshalb die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert und die Person nach Nis zurückgewiesen wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Flughafen vom 28.04.2026 gegen 07:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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