Polizei-News Börde, 27.04.2026: Einbruch in Betriebsgelände und weitere Meldungen

Das Polizeirevier Börde berichtet am Mittag über mehrere Vergehen in Osterweddingen/ Lange Göhren, Tundersleben/ Tundersleber Straße und Barleben/ Breiteweg. Alle aktuellen Fälle von Montag, dem 27.04.2026 im Überblick.

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Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen-Anhalt informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christopher Kissmann

Für Osterweddingen/ Lange Göhren, Barleben/ Breiteweg und Tundersleben/ Tundersleber Straße hat das Polizeirevier Börde mehrere aktuelle Meldungen veröffentlicht. In diesen heißt es:

Osterweddingen/ Lange Göhren: Einbruch in Betriebsgelände

Osterweddingen/ Lange Göhren/ 24.04.2026, 15:00 Uhr- 27.04.2026, 04:45 Uhr

Unbekannte Täter verschafften sich über eine Fensterscheibe gewaltsam Zutritt zum Innenbereich eines Betriebes für Gastroservice in Osterweddingen. Im Innenbereich durchbrach die Täterschaft mehrere Räume um an einen Tresorraum zu gelangen. Aus dem Tresor wurde Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich entwendet. Der Gesamtschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt.

Hinweise zum Sachverhalt nimmt das Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904 / 4780 oder über das Elektronische Polizeirevier ( https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier ) entgegen.

Tundersleben/ Tundersleber Straße: Katze in Tierfalle entdeckt

Tundersleben/ Tundersleber Straße/ 26.04.2026, 19:56 Uhr

Durch Anwohner wurde am Sonntagabend der Fund einer Katze gemeldet, welche in einer Schlageisenfalle gefangen war. Diese wurden durch die Schreie des Tieres aufmerksam und verständigten zunächst Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Durch das Öffnen der Falle konnte die Katze aus ihrer misslichen Lage befreit werden. Das verletzte Tier wurde durch die Polizei an eine Tierpension übergeben, welche die weitere Versorgung veranlasste. Ein Eigentümer des Tieres konnte nicht bekannt gemacht werden. Die Schlageisenfalle befand sich auf einem verlassenen Grundstück in der Ortschaft Tundersleben. Vor Ort konnten keine Eigentümer festgestellt werden. Es wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Das Aufstellen von Schlagfallen ist für Privatpersonen in Deutschland nicht erlaubt. Grundsätzlich erfordert das Aufstellen von Jagdfallen eine umfassende Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Regelungen. Unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen müssen hierfür die Genehmigungen der zuständigen Behörden eingeholt werden. Es gilt mit der Fallenjagd einhergehende gefährliche Verletzungen für Tiere zu vermeiden. Wer sich den geltenden Vorschriften widersetzt, macht sich strafbar aufgrund von Verstößen gegen das Bundesjagd- und das Tierschutzgesetz.

Barleben/ Breiteweg: Alkoholisiert gegen Verkehrsschild gefahren

Barleben/ Breiteweg/ 26.04.2026, 19:43 Uhr

Ein 53- jähriger Fahrzeugführer befuhr die Landstraße zwischen Elbeu und Barleben. In einem Kreuzungsbereich verlor dieser beim Abbiegen die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte gegen ein Verkehrsschild. Dabei wurde das Fundament des Schildes herausgerissen und der PKW derart beschädigt, dass ein Fahren nicht mehr möglich war. Die Beamten führten einen Atemalkoholtest mit dem Betroffenen durch, welcher einen Wert von 2,8 Promille ergab. Der Beschuldigte, welcher unverletzt blieb, wurde zur Blutprobenentnahme verbracht und dessen Führerschein sichergestellt. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeirevier Börde. Teilweise werden Reports erst nach einem Tag nachgemeldet; es kann daher vorkommen, dass Meldungen mit einer Verzögerung von bis 24 Stunden veröffentlicht werden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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