Polizei-News Kiel, 21.04.26: Zoll überprüft Sicherheitskräfte bei Fußballspiel - 60 Verstöße gegen Sofortmeldepflicht festgestellt

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Kiel von heute (Di), dem 21.04.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel überprüften am 17. April 2026 bei einer Fußballveranstaltung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Kiel die dort eingesetzten Sicherheitskräfte.

Im Mittelpunkt der Kontrollen standen die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Lohnvorgaben, die ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung sowie mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung.

Die 59 Zöllnerinnen und Zöllner befragten im Rahmen der Kontrolle stichprobenweise 110 Sicherheitskräfte. Nach ersten Auswertungen der Geschäftsunterlagenprüfungen wurden nun 60 Verstöße gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht festgestellt.

Arbeitgeber des Wach- und Sicherheitsgewerbes sind verpflichtet, Beschäftigte spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anzumelden. Die Sofortmeldung dient dazu, illegale Beschäftigung frühzeitig zu verhindern und Sozialversicherungsbetrug zu erschweren.

"60 Verstöße bei nur 110 Befragten zeigen deutlich, wie notwendig unsere Kontrollen vor Ort sind. Die Sofortmeldepflicht ist keine Formalie, sondern ein zentrales Instrument gegen Schwarzarbeit und Beitragsbetrug", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Der Hauptauftragnehmer hatte wegen des hohen Personalbedarfs Aufträge an sieben weitere Unternehmen vergeben. Die eingesetzten Unternehmen sind jeweils eigenverantwortlich verpflichtet, die arbeits-, sozialversicherungs- und melderechtlichen Vorgaben einzuhalten. Ein als Subunternehmen eingesetztes Unternehmen setzte wiederum Beschäftigte einer weiteren Firma ein. Hier besteht der Verdacht einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.

"Gerade bei Großveranstaltungen werden häufig kurzfristig viele Kräfte über verschiedene Unternehmen eingesetzt. Deshalb prüfen wir besonders genau, wer tatsächlich Arbeitgeber ist und ob alle gesetzlichen Pflichten eingehalten werden", so Oder weiter.

Im Rahmen der Maßnahme kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner Personalunterlagen, Identitäten sowie Arbeitszeiten.

Die laufenden Geschäftsunterlagenprüfungen werden nun zeigen, ob weitere Verstöße vorliegen.

Zusatzinformation:

Das Sicherheitsgewerbe zählt bundesweit zu den besonders prüfungsrelevanten Branchen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Gründe hierfür sind unter anderem kurzfristiger Personalbedarf, wechselnde Einsatzorte, hohe Fluktuation sowie der Einsatz zahlreicher Sicherheitskräfte bei Großveranstaltungen innerhalb kurzer Zeiträume. Dadurch steigt das Risiko von Verstößen gegen gesetzliche und tarifliche Lohnvorgaben, fehlenden Sozialversicherungsanmeldungen, illegaler Beschäftigung und missbräuchlichen Subunternehmerstrukturen.Im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Schleswig-Holstein gelten tarifliche Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro brutto je Stunde liegen. Die niedrigste tarifliche Entgeltstufe beträgt derzeit 15,10 Euro brutto je Stunde.Arbeitgeber des Wach- und Sicherheitsgewerbes sind verpflichtet, Beschäftigte bereits bei Arbeitsaufnahme per Sofortmeldung zur Sozialversicherung anzumelden. Verstöße hiergegen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 21.04.2026 gegen 14:53 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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