Polizei-News Kleve - Kempen - Weeze - Wachtendonk - Nettetal, 21.04.26: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Montag, 20. April
Ein Diebstahl wurde aktuell von der Polizei in Kleve - Kempen - Weeze - Wachtendonk - Nettetal gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Montagvormittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Agadir einen 23-jährigen Niederländer. Bei der Personalienüberprüfung in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass der Reisende zur Festnahme aufgrund zweier Vollstreckungshaftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrugs ausgeschrieben ist. Hiernach hatte der Verurteilte insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro zu zahlen oder ersatzweise eine 55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Der Niederländer wurde verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur Dienststelle am Flughafen gebracht. Hier zahlte er dann den geforderten Geldbetrag bei der Bundespolizei ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Ausreise gestattet.
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 40 am Rastplatz Tomm Heide einen 24-jährigen Türken bei der Einreise aus den Niederlanden. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Der Verurteilte wurde vor Ort verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 377,50 Euro konnte der Mann die ihm drohende siebentägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Ein 56-jähriger Deutscher wurde am späten Abend als Reisender im Schienenersatzverkehr des Regionalexpress 13 am Grenzübergang Alt-Schwanenhaus nach Einreise aus den Niederlanden kontrolliert. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass gegen den Reisenden zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorliegen. Wegen Diebstahls muss der Verurteilte noch eine Restfreiheitsstrafe von 290 Tagen und wegen Diebstahls mit Waffen noch eine elfmonatige Freiheitsstrafe verbüßen. Der Mann wurde daraufhin verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das Gefängnis in Moers-Kapellen gebracht.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 21.04.2026 gegen 07:19 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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