Polizei-News Köln, 26.03.26: Schwerpunkteinsatz gegen Gewaltkriminalität - Bundespolizei erlässt Mitführverbot gefährlicher Gegenstände

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Köln. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch

Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 27. bis 29. März 2026 erneut einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Hintergrund ist die weiterhin hohe Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs.

Hierzu veröffentlichte das Bundespolizeipräsidium bereits eine Pressemitteilung: https://t1p.de/xugwc

Zur Erhöhung der Sicherheit verstärken die Einsatzkräfte ihre Präsenz insbesondere an stark frequentierten Bahnhöfen und führen gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention durch.

Im Zuge dessen hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen untersagt.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über den Kölner Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Bahnhof Kerpen-Horrem.Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem.

Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO2-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen.Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke überprüft werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de abrufbar. Zusätzlich informieren Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 26.03.2026 gegen 11:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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