Polizei-News Jena, 13.03.26: Gleiche Reglungen für E-Scooter und Mopeds
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Jena gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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In Jena- Winzerla führten die Beamten des ID Jena Donnerstagnacht eine Verkehrskontrolle mit einem E-Scooter Fahrer durch. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,00 Promille, sodass er das Fahrzeug nicht hätte führen dürfen. Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern häufen sich - die Polizei Informiert: Für E-Scooter gelten in Bezug auf Alkohol- und Cannabiskonsum die gleichen Reglungen wie bei Mopeds oder Autos. Ein Alkoholwert von 0,49 Promille darf nicht überschritten werden um einem Fahrverbot, einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder, ab 1,1 Promille, einer Strafanzeige zu entgehen. Unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen darf ein Fahrzeug grundsätzlich nicht geführt werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Jena vom 13.03.2026 gegen 08:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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