Polizei-News Hamburg, 11.03.26: Zoll prüft Großbaustellen in Hamburg//Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Hamburg von heute (Mi), dem 11.03.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg haben am gestrigen Tag drei Großbaustellen, u.a. im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek, überprüft.

"Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. "Dabei war zu überprüfen, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben", führt Preising weiter aus.

Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen. Hierzu zählen unter anderem 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen lediglich den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar. In den nun folgenden, umfangreichen Nachermittlungen werden die bei den Kontrollen erhobenen Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Dabei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

Zusatzinformationen:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Hamburg vom 11.03.2026 gegen 16:14 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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