Polizei-News Singen, 06.03.26: Verbotenes Faustmesser im Gepäck - Zoll stellt verbotenes Faustmesser sicher
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Singen von heute (Fr), dem 06.03.26. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Lottstetten: Zur Selbstverteidigung sollte das Faustmesser dienen, so erklärte ein 19-jährigen Deutscher gegenüber den Zöllnern, die bei einer nächtlichen Kontrolle Mitte Februar am Zollamt Lottstetten den verbotenen Gegenstand in einer Tasche auf dem Rücksitz fanden. Der im Schwarzwald-Baar-Kreis lebende junge Mann hätte es geschenkt bekommen.
"Faustmesser sind in Deutschland nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und das Mitführen stellt eine Straftat dar", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Ausnahmen gelten lediglich für Jäger oder Kürschner im Rahmen ihrer Berufsausübung."
Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Faustmesser wurde sichergestellt.
Das Strafverfahren wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen weitergeleitet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 06.03.2026 gegen 08:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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