Polizei-News Freiburg im Breisgau, 06.03.26: Bauunternehmer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Freiburg im Breisgau von heute (Fr), dem 06.03.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Rund 350.000 Euro Schaden an den Sozialkassen

Im Rahmen der Prüfung eines größeren Bauvorhabens im Freiburger Süden im Jahr 2016 lieferten die Aussagen der dort angetroffenen 21 bulgarischen Arbeitnehmer, welche Rohbauarbeiten ausführten, den Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach Hinweise auf Unregelmäßigkeiten.Im Weiteren stießen die Ermittler des Zolls auf ein Konstrukt aus einer Scheinpersonengesellschaft, in welcher sich mehrere Arbeiter in wechselnder Folge als angeblich einzelne selbständige Personen zu Gesellschaftern zusammengeschlossen hatten. Die Befragungen der Männer ergaben aber, dass diese keinerlei Bewusstsein über ihre Gesellschafterstellung hatten und mangels Sprachkenntnissen den Inhalt der dazu unterschriebenen Verträge auch nicht verstanden hatten. Die Arbeiter waren ausschließlich auf dem einen Bauvorhaben zur Ausführung der ihnen zugewiesenen Arbeiten tätig, ihre Unterbringung war in Baucontainern und Sammelunterkünften für sie organisiert worden. Somit musste eine Selbständigkeit ausgeschlossen werden. Aufgrund der tatsächlich abhängigen Arbeitsverhältnisse bestand für alle Arbeiter eine Meldepflicht bei den Sozialkassen.Als verantwortlicher Vertreter der Gesellschaft, deren Gründung im Jahr 2015 offensichtlich ausschließlich dazu erfolgt war, um sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten zu umgehen, war nach außen ein heute 72-jähriger Bulgare aufgetreten. Durch seine Machenschaften hat er den Sozialkassen Beiträge in Höhe von fast 350.000 Euro vorenthalten. Nach der Aussage mehrerer der betroffenen Arbeiter hat er ihnen zudem die Löhne nicht ausbezahlt.Aufgrund des Ermittlungsergebnisses der Zöllnerinnen und Zöllner beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen einen Strafbefehl beim Amtsgericht Freiburg. Das Amtsgericht verhängte gegen den Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, welche für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil der Verurteilte zunächst noch eine dreijährige Haftstrafe in seinem Heimatland zu verbüßen hatte, konnte das in Deutschland geführte Verfahren erst im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg ist nun seit Oktober 2025 rechtskräftig.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Lörrach vom 06.03.2026 gegen 07:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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