Polizeimeldung Dresden, 02.03.2026: Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zum Nachteil älterer Menschen - Beschuldigter in Untersuchungshaft

In einem neuen Bericht informiert die Polizei über einen Fall in Landeshauptstadt Dresden. Aktuelle Meldungen von Montag, dem 02.03.2026 im Überblick.

Erstellt von - Uhr

Die Polizei Sachsen informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Sachsen informiert zu einem aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Tobias Junghannß

Für Landeshauptstadt Dresden hat die Polizei gegen 13:10 Uhr eine Meldung für die Region Dresden herausgegeben. In dieser heißt es:

Landeshauptstadt Dresden: Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 27-jährigen Türken und eine 20-jährige Deutsche wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in drei Fällen.

Die Beschuldigten sollen sich zwischen dem 29. Januar 2026 und dem 12. Februar 2026 in Dresden und Radeberg in drei Fällen gegenüber älteren Mitbürgerinnen am Telefon wahrheitswidrig als Polizisten ausgegeben und die Geschädigten durch Schilderung einer vollkommen erfunden Geschichte zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen veranlasst haben. So wurde eine 90-jährige Geschädigte am 29. Januar 2026 in Dresden zur Herausgabe von 5.000 Euro Bargeld, eine 81-jährige Geschädigte am 3. Februar 2026 in Dresden zur Herausgabe von Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von mindestens 18.000 Euro und eine 83-jährige Geschädigte am 12. Februar 2026 in Radeberg zur Herausgabe von 6.000 Euro Bargeld an die Beschuldigten veranlasst.

Die Beschuldigten wurden am 12. Februar 2026 vorläufig festgenommen. Gegen beide Beschuldigte wurden von der Staatsanwaltschaft Dresden Haftbefehle beantragt. Den Haftbefehl gegen den 27-jährigen Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter antragsgemäß erlassen. Der 27-jährige Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Den gegen die 20-jährige Beschuldigte erlassenen Haftbefehl hat der Ermittlungsrichter gegen geeignete Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und haben zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Der 83-jährigen Geschädigten konnte das entwendete Bargeld in Höhe von 6.000 Euro mittlerweile zurückgegeben werden.

Die Ermittlungen dauern an.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Dresden. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Aktuelle Meldungen aus Dresden

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.