Polizei-News Bonn, 27.02.26: Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge verlängert - Umsetzung verläuft für Bürgerinnen und Bürger geräuschlos

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Bonn von heute (Fr), dem 27.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Gute Nachrichten im Bereich E-Mobilität. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verlängert sich die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz um fünf Jahre.

Die Verlängerung der Steuerbefreiung für E-Autos wird durch die für die Kfz-Steuer zuständigen Hauptzollämter selbst automatisch berücksichtigt - es ist kein Antrag auf Verlängerung erforderlich! Für seit 1. Januar 2026 zugelassene reine Elektrofahrzeuge wird die verlängerte Steuerbefreiung bereits berücksichtigt.

Für davor zugelassene Bestandsfahrzeuge ist der Versand der ersten geänderten Steuerbescheide Anfang dieser Woche gestartet.

Die wesentlichen Änderungen im Detail:

Verlängerung der zeitlichen Befristung der Steuerbefreiung für Bestandsfahrzeuge:

Die Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene oder umgerüstete reine Elektrofahrzeuge wird verlängert und nun längstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt (statt bisher 31. Dezember 2030). Betroffene Halterinnen und Halter profitieren nunmehr volle 10 Jahre und erhalten automatisch einen geänderten Steuerbescheid. Aufgrund der hohen Anzahl von bis zu 2 Millionen betroffenen Fahrzeugen erfolgt der Versand der Bescheide sukzessive im Laufe des Jahres 2026.

Verlängerung des Zeitraums für Erstzulassungen und Umrüstungen:

Die bisherige Regelung sah vor, dass die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf Fahrzeuge beschränkt war, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet wurden.Diese Frist wurde nun bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Das bedeutet, dass auch bei reinen Elektrofahrzeugen, die seit 1. Januar 2026 erstmals zugelassen oder nach einem Halterwechsel umgemeldet bzw. wieder zugelassen werden, die verlängerte Steuerbefreiung entsprechend der bis zum Auslaufen der Befreiung noch verbleibenden Zeitspanne automatisch berücksichtigt wird.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Generalzolldirektion vom 27.02.2026 gegen 11:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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