Polizei-News Hamburg, 27.02.26: Hamburger Zoll stoppt Container mit mutmaßlichem Abfall//Zoll und Umweltbehörde greifen ein
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Hamburg von heute (Fr), dem 27.02.26. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Zahlreiche nicht angemeldete Waren haben Beschäftigte des Hauptzollamtes Hamburg bei einer Ausfuhrkontrolle eines Containers bereits Mitte Januar festgestellt. Dabei handelte es sich unter anderem um 2.500 Stück Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher und 15 Nähmaschinen sowie diverse weitere Elektrogeräte, als auch um zahlreiche Lebensmittel und Hygieneprodukte. Die Waren sollten von Deutschland nach Ghana gebracht werden.
"Für die Elektrogeräte lag zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Nachweis der Funktionsfähigkeit vor, weshalb die Ausfuhr der Waren zunächst gestoppt wurde", so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. "Gleichzeitig wurde aufgrund des bestehenden Verdachts der illegalen Abfallverbringung die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft informiert, welche den Vorgang an die zuständige Umweltbehörde in Bremen abgegeben hat."
Im Nachgang konnte für einige Elektrogeräte der Nachweis der Funktionsfähigkeit erbracht werden. Mehrere Geräte - darunter zwölf elektrische Nähmaschinen - stufte die Bremer Umweltbehörde als Abfall ein. Die Nähmaschinen als auch die Reifen sind daher an den ursprünglichen Versandort zurückzuführen und fachgerecht über eine Entsorgungsanlage zu entsorgen.
Dieser Anordnung kam der Beteiligte jedoch nicht nach.
Mit Hilfe einer neuen Ausfuhrsendung meldete er die Waren erneut nicht an und versuchte damit, die Entsorgungsanweisung zu umgehen und die Waren dennoch zu exportieren. Jedoch fiel dies den Beamten des Hauptzollamtes Hamburg bei einer Kontrolle auf. Daraufhin wurde die Umweltbehörde in Bremen umgehend über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert.
"Im Hinblick auf die nicht angemeldeten Waren der Ausfuhrsendung handelte der Beteiligte ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetz", so Pressesprecherin Preising. "Für die Ahndung des Versuchs der illegalen Abfallverbringung ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig."
Die Ermittlungen dauern jeweils an.
Zusatzinformationen:
Für die Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen sind in der Bundesrepublik Deutschland die jeweiligen Abfallbehörden der Bundesländer zuständig.
Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen im Rahmen der Abfertigung und der Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes mit.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Hamburg vom 27.02.2026 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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