Polizei-News Saarbrücken, 26.02.26: Zoll verfolgt illegale Tabakwaren und Schwarzarbeit, sichert 36 kg Tabak und hunderte Zigaretten
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Saarbrücken von heute (Do), dem 26.02.26. Was ist zur Zeit bekannt?
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Am vergangenen Freitagabend führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Saarbrücken umfangreiche Kontrollen in Gaststätten und Shisha-Bars im Raum Neustadt an der Weinstraße und im Landkreis Germersheim durch. Die Kontrolleinheit Verkehrswege, zuständig unter anderem für die Überwachung des Handels und der Lagerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Tabak und Zigaretten, stellte dabei etliche Verstöße fest. Insgesamt wurden rund 36 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie 760 Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen sichergestellt.
In einer Shisha-Bar in Germersheim entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner 760 Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen. Noch vor Ort wurde die Tabaksteuer inklusive Zuschlag von rund 320 Euro erhoben. Zudem wurden knapp 2,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gebrochenen Steuerzeichen sichergestellt. Gegen den Betreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Landkreis Germersheim stellten die Einsatzkräfte rund 2 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne deutsche Steuerzeichen sicher. Darüber hinaus wurden knapp 9,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gebrochenen Steuerzeichen entdeckt. Auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und der Tabak sichergestellt.
In einer Shisha-Bar in Neustadt an der Weinstraße fanden die Beamtinnen und Beamten über 20 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne deutsche Steuerzeichen. Gegen diesen Betreiber leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Zusätzlich wurden rund 2 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gebrochenen Steuerzeichen sichergestellt und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Parallel befragte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zwölf Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führte sechs Arbeitgeberprüfungen durch. Diese dauern derzeit noch an. Gegen einen Arbeitnehmer wurde vor Ort ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts aufenthaltsrechtlicher Verstöße eingeleitet.
"Solche Kontrollen sind unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Steuerbetrug konsequent zu verfolgen", erklärt Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wer gegen steuer- und arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen", so Schmidt abschließend.
Auch die Ordnungsbehörde Neustadt a.d. W. war Teil der gemeinsamen Kontrolle und stellte in zwei Gaststätten Verstöße gegen die Preisangabenverordnung fest, da die vorgeschriebenen Maßangaben auf den Getränkekarten fehlten. In einem Betrieb wurde zudem eine unerlaubte Doppelbespielung an Geldspielgeräten, ein Verstoß gegen die Spielverordnung, festgestellt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Saarbrücken vom 26.02.2026 gegen 11:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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