Polizei-News Kiel, 26.02.26: Erste Mindestlohn-Sonderprüfung des Zolls in diesem Jahr: Sieben illegale Arbeitnehmer im Raum Lübeck festgestellt

Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Kiel von heute (Do), dem 26.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel im Rahmen der ersten bundesweiten Mindestlohn-Sonderprüfung des Jahres in der vergangenen Woche festgestellt.

Insgesamt 22 Einsatzkräfte der FKS Lübeck waren am 17. und 22.02.2026 im Einsatz und prüften unterschiedliche Betriebe aus dem Gaststättengewerbe sowie diverse Wochenmarktstände in Lübeck, Stockelsdorf, Scharbeutz, Bargteheide und Reinbek.

Schwerpunkt der Prüfung war insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften 23 Arbeitgeber und befragten 52 Arbeitende vor Ort zu ihrer Beschäftigung.

"Bei vier Arbeitgebern konnten die Einsatzkräfte Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts feststellen. Insgesamt sieben Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel."Des Weiteren fehlte in sechs Fällen die vorgeschriebene Sofortmeldung zur Sozialversicherung. Gegen drei Arbeitgeber besteht der Verdacht, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben und vier Arbeitgeber haben die Stundenaufzeichnungspflicht verletzt", so Marzinek weiter.

Die entsprechenden Ermittlungsverfahren, auch hinsichtlich der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die jeweiligen Arbeitgeber, wurden noch vor Ort eingeleitet.

An die in der letzten Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen sowie tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen an. Die vor Ort erhobenen Aussagen und Daten der Beschäftigten werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft, um Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe der Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln.Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

"In Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen, in denen aufgrund der intensiven personellen Belastung eine hohe Personalfluktuation herrscht, stellen wir immer wieder Verstöße fest. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße in der vergangenen Woche unterstreicht, wie wichtig regelmäßige Überprüfungen des Zolls sind", so Marzinek abschließend.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 26.02.2026 gegen 11:04 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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