Polizeieinsatz Straubing, 25.02.2026: Niederbayern: Verdacht der Kinderpornographie – Durchsuchung der Kriminalpolizei Straubing

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Niederbayern hat sich ein Fall in Straubing ereignet. Was ist heute am Mittwoch, dem 25.02.2026 vorgefallen?

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Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei Bayern informiert über einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Angelika Warmuth

Für Straubing hat die Polizei eine aktuelle Meldung herausgegeben. In dieser heißt es:

Am 25.02.2026 durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Straubing die Wohnräume sowie die Arbeitsstelle eines 49-jährigen Mannes aufgrund des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte.

In den heutigen Morgenstunden vollzogen die Beamten im Stadtgebiet Straubing einen von der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing beantragten Durchsuchungsbeschluss. Der 49-jährige Deutsche steht im Verdacht über eine Internetplattform kinderpornografische Inhalte erworben zu haben. Bei der heutigen Durchsuchung stellten die Beamten mehrere Mobiltelefone sowie einen Datenträger sicher.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing dauern an.

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Dursuchung der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen

  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“

  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen

  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren

  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen

  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen .

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidiums Niederbayern. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben erstellt und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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