Polizei-News Mönchengladbach, 23.02.26: Zoll überprüft Mindestlöhne in Gaststätten - Hinweise auf Stundenlöhne unter 7 Euro
Das Zollamt meldet einen aktuellen Fall in Mönchengladbach von heute (Mo), dem 23.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Im Rahmen einer Prüfaktion zum Mindestlohn hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Freitag und Samstag mehrere Betriebe des Gaststättengewerbes in Neuss, Viersen und Mönchengladbach kontrolliert.
An den Maßnahmen beteiligten sich Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mönchengladbach sowie Polizei, Ordnungsamt und Ausländeramt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie weiterer sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.
Insgesamt wurden bei den Einsätzen 60 Personen in 15 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In den kontrollierten Betrieben wurden Geschäftsunterlagen angefordert, die nun im Rahmen nachgelagerter Prüfungen ausgewertet werden.
Bei Befragungen von Beschäftigten in einem Restaurant in Viersen ergaben sich Hinweise darauf, dass dort Stundenlöhne von teilweise unter 7 Euro gezahlt worden sein sollen. Die entsprechenden Angaben werden derzeit überprüft.
Im Ergebnis der Kontrollen wurden aktuell fünf Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus ergaben sich weitere Verdachtsmomente, die zusätzliche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. Diese betreffen unter anderem mögliche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, das Mindestlohngesetz sowie den Verdacht auf Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird die gewonnenen Erkenntnisse nun vertiefend auswerten. Gegebenenfalls schließen sich weitere Maßnahmen an.
Der Zoll leistet mit solchen Prüfungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der ordnungsgemäß handelnden Unternehmen.
Zusatzinformation: Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung überwacht die Einhaltung des Mindestlohns und geht gegen Verstöße konsequent vor.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Krefeld vom 23.02.2026 gegen 13:54 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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