Polizei-News Kehl, 19.02.26: Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument

Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Kehl. Was ist heute passiert?

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Raub für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Heiko Küverling

Bereits am 16. Februar 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen russischen Staatsangehörigen im Rahmen einer Kontrollstelle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Der 35-Jährige reiste mit einem Fernbus von Frankreich nach Deutschland. Er wies sich gegenüber der Bundespolizei mit einem ukrainischen Reisepass aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich bei dem Dokument um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die den 35-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten nicht vorgelegt werden.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann wurde daraufhin am Dienstag (17.02.) vom zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Anschließend wurde der 35-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen, dabei erhielt er ein 3-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Informationen zum beschleunigten Verfahren:Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg vom 19.02.2026 gegen 09:13 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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