Polizei-News Singen, 17.02.26: Echter Schmuck zu Fantasiepreisen

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Singen von heute (Di), dem 17.02.26. Was ist zur Zeit bekannt?

Erstellt von - Uhr

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte

Ohrringe aus Edelmetallen mit Diamanten besetzt werden beim Zoll als billiger Fantasieschmuck angemeldet

Deißlingen: Eine Geschenksendung mit "Fantasieschmuck" aus der Ukraine im Wert von 40 Euro Paket wurde beim Zollamt Deißlingen zur Verzollung angemeldet.Bei der Kontrolle der Sendung, deren Inhalt sich als zwei Paar gold- bzw. silberfarbene, mit Steinen besetzte Ohrringe herausstellten, kamen den Zollbeamten jedoch Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe. Die Recherche auf der Internetseite des Anbieters ergab, dass die gleichen Ohrringe für umgerechnet insgesamt rund 2.000 Euro angeboten werden.

Die 45 jährige Empfängerin aus dem Landkreis Tuttlingen reagierte trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf die Kontaktversuche des Zollamts, um den tatsächlichen Warenwert zu klären. Die fälligen Einfuhrabgaben wurden daher auf Grundlage des recherchierten Verkaufspreises festgesetzt und beliefen sich auf rund 475 Euro. Der Lebensgefährte der Frau beglich schließlich vor Ort den Abgabebetrag und konnte die Schmuckstücke in Empfang nehmen.

Unabhängig davon leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Empfängerin ein. Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgeben.

Zusatzinformationen zu Geschenksendungen

Grundsätzlich werden für alle Warensendungen aus Drittländern Einfuhrabgaben erhoben. Für Geschenksendungen sind aber Befreiungen möglich.

Geschenksendungen sind aber nur Sendungen:

1.) von einer Privatperson an eine andere Privatperson2.) ohne kommerziellen Zweck, das heißt sie erfolgen

  • gelegentlich,

  • ausschließlich zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers (es liegen also keine geschäftlichen Absichten vor) und

  • ohne Bezahlung an den Absender3.) mit einem Sachwert von bis zu 45 Euro

Weitere Informationen auch unter

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 17.02.2026 gegen 09:01 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Aktuelles aus Konstanz und Umgebung:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.