Polizei-News Saarbrücken, 13.02.26: Zoll durchsucht Bauunternehmen in Neustadt a. d. W. wegen illegaler Beschäftigung und Schleuserkriminalität
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Saarbrücken von heute (Fr), dem 13.02.26. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am vergangenen Dienstag die Wohn- und Geschäftsräume eines Bauunternehmens im Raum Neustadt an der Weinstraße durchsucht. Gegen den 48-jährigen Inhaber wird wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Konkret wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hat, ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden.
Bei der Durchsuchung trafen die Einsatzkräfte insgesamt elf Arbeitnehmer im Alter zwischen 21 und 48 Jahren an. Im Zuge der weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass acht Männer mit ukrainischer Staatsangehörigkeit lediglich im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels waren. Dieser berechtigt zu einem kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland, jedoch nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sowie der zuständigen Ausländerbehörde wurden gegen die acht Personen Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Gegen den Unternehmer wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern eingeleitet.
"Wer Menschen arbeiten lässt, ohne sie anzumelden, spart Geld auf Kosten der Allgemeinheit. Am Ende fehlen diese Beiträge in unseren Sozialkassen", erklärt Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Illegale Beschäftigung schadet ehrlichen Unternehmen und den Beschäftigten selbst. Deshalb schauen wir genau hin und gehen solchen Hinweisen konsequent nach", so Schmidt abschließend.
Die ukrainischen Staatsangehörigen wurden gestern aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von zwei bzw. drei Jahren verhängt. Zwei dieser acht Arbeitnehmer wurden bereits im Jahr 2024 aufgegriffen und ausgewiesen.
Weiterhin besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten wurde. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Saarbrücken vom 13.02.2026 gegen 11:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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