Polizei-News Lorsch/Mörfelden-Walldorf, 13.02.26: Großraum-/Schwertransporte überprüft/Polizei untersagt zweimal die Weiterfahrt
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Lorsch/Mörfelden-Walldorf. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Donnerstag (12.02.) fiel Beamten der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen ein Großraum-/Schwertransport auf der A 67 zwischen Darmstadt und Mannheim auf, der mit einer circa 40 Tonnen schweren Baumaschine beladen war. Die Fahrzeugkombination war nicht durch ein Begleitfahrzeugs nach hinten abgesichert.
Die anschließende Kontrolle bei Lorsch ergab, dass für den genehmigungs- und erlaubnispflichtigen Transport keine Erlaubnis hinsichtlich der gefahrenen Wegstrecke bestand. Hierdurch war die vorgelegte Ausnahmegenehmigung erloschen. Zudem sparte der Transportunternehmer am erforderlichen Begleitfahrzeug und einem Beifahrer, der mögliche Auflagen per Funk übermitteln soll. Die überbreite Ladung war nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet und von den Ordnungshütern wurden Mängel hinsichtlich der Ladungssicherung moniert. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Gegen das Transportunternehmen wird eine gewinnabschöpfende Maßnahme von rund 3000 Euro eingeleitet. Der 53-jährige Fahrer muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bereits am Mittwoch (11.02.) kontrollierten die Beamten auf der A 5 bei Mörfelden-Walldorf einen Schwertransport, der einen 36 Tonnen schweren Bagger von Baden-Württemberg nach Großbritannien befördern wollte. Der 38-jährige Fahrer konnte zwar die erforderliche Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für den Fahrtweg aushändigen, jedoch wurden die genehmigten Abmessungen in der Erlaubnis nicht eingehalten. Eine Umladung an Ort und Stelle zur Einhaltung der Vorgaben war nicht möglich. Die Polizei musste daher auch in diesem Fall die Weiterfahrt untersagen.
Der Bagger wurde einen Tag später auf eine geeignete Fahrzeugkombination mit entsprechender Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis umgeladen und konnte erst dann weiterbefördert werden. Gegen das Transportunternehmen wurde eine gewinnabschöpfende Maßnahme in Höhe von etwa 5000 Euro angeregt. Den Brummifahrer erwarten Anzeigen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Südhessen vom 13.02.2026 gegen 11:14 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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