Polizei-News Darmstadt, 06.02.26: ZOLL kontrolliert Fahrzeug - Zigarettenschmuggel in Höhe von 22.500 Euro verhindert

Der Zoll meldet einen aktuellen Fall in Darmstadt von heute (Fr), dem 06.02.26. Was ist heute passiert?

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Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). (Foto) Suche
Der Zoll meldet einen aktuellen Fall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Sina Schuldt

Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckte der Zoll in der Nähe eines Rastplatzes eine erhebliche Menge unversteuerter E-Zigaretten und Zigaretten auf der Ladefläche eines Fahrzeugs. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Im Rahmen einer Routinekontrolle überprüften Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Darmstadt ein Fahrzeug in der Nähe eines Rastplatzes. Bei der Befragung gab der Fahrzeugführer an, weder Waffen noch Betäubungsmittel mitzuführen. Auf Nachfrage nach verbrauchssteuerpflichtigen Waren verwies er auf die Ladefläche seines Fahrzeugs.

Dort fanden die Einsatzkräfte rund 2.800 E-Zigaretten und rund 6.400 Zigaretten. Auf keiner der Verpackungen waren deutsche Steuerzeichen angebracht, die eine ordnungsgemäße Versteuerung belegen konnten. Nach ersten Berechnungen beläuft sich der Steuerschaden auf rund 22.500 Euro.

Der Zoll stellte sämtliche aufgefundene Waren sicher und beschlagnahmte sie als Beweismittel. "Der Fall zeigt, dass der Zoll auch im Rahmen routinemäßiger Kontrollen konsequent gegen Verstöße im Bereich Verbrauchsteuern vorgeht." erklärt Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. "Unversteuerte Tabakwaren und E-Zigaretten schaden nicht nur dem Staat, sondern können insbesondere für die Endverbraucher gesundheitliche Risiken bergen. Der Zoll wird solche Verstöße weiterhin konsequent verfolgen."

Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Zusatzinformation

Der mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022 neu eingeführte Steuergegenstand "Substitute für Tabakwaren" umfasst auch "Zutaten" wie Substitute für E-Zigaretten und Liquids (Glyzerin oder Aromen sowie deren Mischungen) zur Selbstherstellung von Wasserpfeifentabak. Auch diese müssen versteuert und mit Steuerzeichen versehen sein.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Darmstadt vom 06.02.2026 gegen 15:09 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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