Polizei-News Parchim/LK LWL-PCH, 04.02.26: 1,74 Promille auf E-Scooter - Polizei stellt zahlreiche Verstöße im Landkreis Ludwigslust-Parchim fest
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Parchim/LK LWL-PCH gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ein aktueller Vorfall auf der B191 bei Parchim wird zum Anlass genommen, auf diese Thematik aufmerksam zu machen. Gestern kam es dort gegen 17:40 Uhr zu einem Einsatz mit einem E-Scooter-Fahrer, der mit 1,74 Promille unterwegs war. Der Mann musste von den Einsatzkräften gestoppt werden, gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.Dieser Vorfall reiht sich in eine Serie von Verstößen ein, die die Polizei im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern registriert hat. Zwischen Dezember des vergangenen Jahres und heute wurden 25 polizeilich relevante Sachverhalte festgestellt; in einzelnen Fällen lagen mehrere Verstöße gleichzeitig vor.In 15 Fällen wurden E-Scooter ohne den erforderlichen Versicherungsschutz geführt. Zudem stellten die Einsatzkräfte in 12 Fällen fest, dass Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen. In zwei Fällen verfügten die Fahrer nicht über die notwendige Fahrerlaubnis, da es sich um erlaubnispflichtige Elektrokleinstfahrzeuge handelte. Ein E-Scooter wurde nach einem vorangegangenen Diebstahl durch die Polizei aufgegriffen und sichergestellt. In allen Fällen leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.E-Scooter zählen zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Wichtig zu wissen für alle Fahrerinnen und Fahrer:
gültiges Versicherungskennzeichen
Mindestalter beträgt 14 Jahre
Mofa-Prüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich - Ausnahmen bei leistungsstärkeren Fahrzeugen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h aufweist
es gelten die Promillegrenzen wie im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw)Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere ist die Mitnahme weiterer Personen unzulässig. E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen und - sofern solche nicht vorhanden sind - auf der Fahrbahn geführt werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 04.02.2026 gegen 11:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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