Polizei-News Hildesheim, 30.01.26: Gefahr durch Eisplatten auf der Autobahn

Ein Autounfall wurde aktuell von der Polizei in Hildesheim gemeldet. Was ist bisher bekannt?

Erstellt von - Uhr

Unfall für das Presseportal (Foto) Suche
Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

Die Autobahnpolizei Hildesheim verzeichnet in den vergangenen Wochen und vermehrt die letzten Tage wieder eine Zunahme an Unfällen durch herabstürzende Eisplatten, die sich von den Fahrzeugdächern einiger LKW lösen. Bei Temperaturen rund um den Gefrierpunkt schmilzt der Schnee auf den Aufliegern und friert anschließend durch den kalten Fahrtwind oder allgemein abnehmende Temperaturen an. Es bildet sich Eis, das durch schwankende Temperaturen oder Vibrationen gelöst wird und während der Fahrt vom LKW herabstürzt. Trifft das fallende Eis einen dahinterfahrenden PKW, kommt es so je nach Größe der Eisbrocken zu Lackschäden, gerissenen Windschutzscheiben bis hin zu schweren Unfällen.

Am 29.01.2026, gegen 14 Uhr, kam es im Bereich des Autobahndreiecks Salzgitter zu einem in diesen Tagen typischen Unfall, bei dem ein PKW durch die herabfallende Eisscholle eines Sattelzugs getroffen worden ist. Hierbei wurde die Windschutzscheibe des Autos schwer beschädigt. Im Rahmen der Unfallaufnahme überprüften die eingesetzten Polizeibeamten mit Hilfe einer Leiter das Dach des Sattelaufliegers. Neben einigem Schnee befand sich eine rund 120cm lange, 30cm breite und in der Mitte bis zu 8cm dicke Eisplatte mit entsprechend schwerem Gewicht. Hätte sich eben diese Eisplatte oder einzelne Brocken davon während der Fahrt gelöst, wäre es sicher nicht bei einer gesprungenen Windschutzscheibe geblieben, sondern zu weitaus erheblicheren Unfallfolgen gekommen.

Alle Fahrzeugführer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee auf dem Dach zu befreien. Da der Sattelzugführer im hiesigen Fall diese Pflicht maßgeblich vernachlässigt hat und es zu einem Unfall gekommen ist, wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. Die vorgesehene Buße für diesen Verstoß beträgt 120EUR zzgl. Verwaltungsgebühren und einem Punkt im Fahreignungsregister. Um unangenehme Bußgelder und Unfälle zu vermeiden, mahnt die Polizei daher zur Kontrolle der Fahrzeugdächer, bevor die Fahrt angetreten wird.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Hildesheim vom 30.01.2026 gegen 14:33 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Aktuelles aus Hildesheim und der Region:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.