Polizei-News Rudolstadt, 29.01.26: Zwei E-Scooter-Fahrer begehen mehrere Straftaten
Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Rudolstadt. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Mittwoch, dem 28.01.2026, gegen 18:45 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Johannes-Kepler-Straße in Rudolstadt zwei E-Scooter-Fahrer. Zuvor war den Beamten aufgefallen, dass an einem der Fahrzeuge kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Als die Polizisten die Fahrer zum Anhalten aufforderten, beschleunigte einer von ihnen und entzog sich zunächst der Kontrolle.
Bei der anschließenden Kontrolle des anderen Fahrers stellte sich heraus, dass zwar ein Versicherungskennzeichen am E-Scooter angebracht war, dieses jedoch nicht zu dem Fahrzeug gehörte. Zudem reagierte ein durchgeführter Drogenvortest, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Person möglcherweise unter dem Einfluss von Betäubuingsmitteln steht, positiv. Gegen den 37-jährigen Fahrer wurden Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet und eine Blutentnahme im Krankenhaus veranlasst.Der Fahrer des E-Scooters ohne Kennzeichen, der sich zunächst der Kontrolle entzogen hatte, konnte kurze Zeit später von weiteren Beamten in der Nähe kontrolliert werden. Bei dem 42-Jährigen wurde festgestellt, dass auch sein E-Scooter nicht pflichtversichert war. Ein durchgeführter Drogenvortest verlief ebenfalls positiv.Auch gegen ihn wurden ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter berauschenden Mitteln eingeleitet. Eine Blutentnahme im Krankenhaus erfolgte ebenfalls.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen. Werden sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt, müssen sie entsprechend versichert sein.Außerdem gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Daher ist das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verboten. Für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie für Pkw-Fahrer.
Grundsätzlich gilt: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte weder unter dem Einfluss von Alkohol noch von Betäubungsmitteln stehen. Dies gefährdet nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern kann zudem Straftaten darstellen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Landespolizeiinspektion Saalfeld vom 29.01.2026 gegen 14:54 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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