Polizei-News Ludwigshafen, 27.01.26: Telefonbetrüger verschaffen sich Kontozugriff

Die Polizei informiert über einen aktuellen Vorfall von Cyberkriminalität in Ludwigshafen. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marco Rauch

Am Freitag (23.01.2026) erhielt ein 72-Jähriger aus Ludwigshafen einen Anruf unter der Nummer des Sperrnotrufs für Bankkarten 116 116. Der Anrufer gab an, dass versucht wurde, eine hohe Geldsumme von dem Konto des Geschädigten auf verschiedene ausländische Konten zu überweisen. Zur Verhinderung dieser Überweisungen solle der Mann dem Anrufer Fernzugriff auf seinen Computer ermöglichen. Der 72-Jährige ließ dies zunächst zu. Als er bemerkte, dass der Anrufer eine Überweisung von seinem Konto anwies, beendete er den Zugriff und konnte die Überweisung so verhindern. Daraufhin beendete der unbekannte Anrufer das Gespräch.

Call ID-Spoofing ist eine Technik, mit der Telefonanzeigen manipuliert werden können. Kriminelle nutzen diese Möglichkeit, um auf dem Telefon-Display ihrer Opfer bekannte Nummern wie beispielsweise die Notrufnummer 110 oder in diesem Fall die bekannte Sperrhotline für Bankkarten anzuzeigen.

Ihr Ziel ist es, die Angerufenen dazu zu bringen, ihnen Zugriff auf ihre Computer zu geben und entweder Schadsoftware zu installieren, unbemerkt an sensible Daten zu gelangen oder Überweisungen zu tätigen. Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer daher niemals Zugriff auf Ihren Computer.

Wenn Sie Opfer eines Betrugs wurden

  • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet.

  • Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter.

  • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.

  • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind.

  • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie ggf. bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rheinpfalz vom 27.01.2026 gegen 14:27 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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