Polizei-News Meerbusch, 19.01.26: Radfahrer flüchtet von Unfallstelle
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Meerbusch. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Ein 89 Jahre alter Mann aus Meerbusch ist am Sonntag (18.01.), gegen 16:00 Uhr, bei einem Unfall auf der Verlängerung des Forsthausweges in Büderich leicht verletzt worden. Der an dem Unfall beteiligte Radfahrer entfernte sich, ohne seine Personalien anzugeben von der Unfallstelle.
Der Meerbuscher war nach eigener Aussage gemeinsam mit seiner Ehefrau zu Fuß vom Rhein kommend in Richtung Forsthausweg unterwegs. Wegen der vielen Radfahrer seien sie auf der Verlängerung des Forsthausweges hintereinander gegangen.
Weiter gab der Senior an, dass ihm ein Radfahrer aus Richtung Rhein kommend in den Rücken gefahren sei und er nach vorne auf den Boden gestürzt wäre. Nach einem kurzen Gespräch soll der Radfahrer in Richtung Rhein zurückgefahren sein, ohne wie gefordert seine Personalien anzugeben.
Der Fußgänger wurde bei dem Sturz leicht verletzt. Seine Jacke wurde beschädigt.
Täterbeschreibung:
unter 40 Jahre alt, circa 170 Zentimeter groß, kräftige Statur, schwarzer Rennradanzug, schwarzes Fahrrad mit einem weißen StreifenEs könnte sich dabei um ein Rennrad oder E-Bike der Marke Canyon gehandelt haben.
Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat 1 unter der Telefonnummer 02131 300-0 oder per Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de zu melden.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis vom 19.01.2026 gegen 12:10 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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