Entwarnung für Celle aktuell: Das ist vorgefallen! Der Lagebericht für Landkreis Celle
Für die Region Celle (Landkreis Celle) war eine Warnung wegen einer Tierseuche herausgegeben worden. Wir haben für Sie die aktuelle Lage im Überblick.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Anwohner und Betroffene der vorher herausgegebenen Warnung für die Region Celle werden darüber informiert, dass es mittlerweile eine Entwarnung zur Tierseuche gibt. Die Leitstelle hatte die Situation zuvor als gering gefährlich beurteilt.
Gefahr Information - Landkreis Celle: Details zur Entwarnung
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle: Am 16.01.2026 hat die Leitstelle um 09:33 Uhr eine Entwarnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Niedersachsen, für Celle:
"Dies ist die Entwarnung zur Warnung 'Gefahr Information - Landkreis Celle' vom 04.11.2025 10:50:08 gesendet durch Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle."
Die ursprüngliche Warnung war: "Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis. Was bedeutet die Anordnung? Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind. Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden. Hintergrund der Maßnahmen Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden. Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. . Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres. So können sich Geflügelhalter schützen: - Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen. - Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. - Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome. Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung."
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roj/news.de
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