Polizei-News Köln, 08.01.26: Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände - Bundespolizei verstärkt Kontrollen

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Köln gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

Erstellt von - Uhr

Unfall für das Presseportal (Foto) Suche
Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Tobias Arhelger

Bereits zum dritten Mal verstärkt die Bundespolizei am kommenden Wochenende, 09. bis 11. Januar, bundesweit ihre Präsenz an Bahnhöfen, die in den vergangen Monaten durch eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten aufgefallen sind.Hierzu veröffentlichte das Bundespolizeipräsidium bereits eine Pressemitteilung (Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6192624)

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen und auf bestimmten Bahnstrecken untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln sind die Hauptbahnhöfe Köln und Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über Köln Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Köln-Chorweiler-Nord betroffen. Dies schließt die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Nippes, Geldernstraße/Parkgürtel, Longerich, Volkhovener Weg und Chorweiler mit ein.

Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei in den genannten Bereichen verstärkt Kontrollen durchführen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke vermehrt auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Beförderungsausschluss sowie der Festsetzung eines Zwangsgeldes geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de abrufbar. Zusätzlich weisen Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen auf die eingerichtete Verbotszone hin.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 08.01.2026 gegen 15:02 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.