Polizei-News Sankt Augustin, 22.12.25: Bundespolizei NRW erlässt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an 16 Bahnhöfen über den Jahreswechsel
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Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagt. Die Verfügung zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.
Sankt Augustin - Vom 31.12.2025 bis zum 01.01.2026 gilt an insgesamt 16 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände. Von der Maßnahme erfasst sind nachfolgende Bahnhöfe:Dortmund Hbf, Bochum Hbf, Essen Hbf, Gelsenkirchen Hbf, Recklingha-usen Hbf, Hagen Hbf, Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Hamm Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Wuppertal Hbf, Oberhausen Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf.
Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum den Gebäudekomplex des jeweiligen Bahnhofs inklusive der Gleisanlagen.
Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck und CO2-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen und Begriffsbestimmungen sind auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) abrufbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, die auf die bevorstehende Verbotszone hinweisen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 22.12.2025 gegen 11:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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