Polizei-News Lübeck, 19.12.25: Lübeck/St. Lorenz Verkehrskontrolle in Lübeck - 130 Fahrzeuge überprüft
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Lübeck gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am Donnerstag (18.12.2025) wurde im Stadtteil St. Lorenz Nord eine stationäre Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Der Schwerpunkt der rund sechsstündigen Kontrolle war die Fahrtüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer. Insgesamt wurden 130 Fahrzeuge kontrolliert und zahlreiche Feststellungen getroffen.
Zwischen 16.00 Uhr und 22.30 Uhr führten 23 Polizeibeamte des Polizeiautobahnreviers und den Lübecker Revieren sowie 11 Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck mit logistischer Unterstützung der Bereitschaftspolizei in Eutin stationäre Verkehrskontrollen durch. An den beiden Kontrollorten in der Werner-Kock-Straße und der Katharinenstraße lag der Fokus auf der Fahrtüchtigkeit der 130 kontrollierten Verkehrsteilnehmer.
Ein Fahrzeugführer war erheblich alkoholisiert. Es wurde ein vorläufiger Atemalkoholwert von 1,9 Promille festgestellt. Ihm musste zu Beweissicherungszwecken eine Blutprobe entnommen werden. Zusätzlich erfolgte die Beschlagnahme des Führerscheins und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Anfangsverdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Sieben Verkehrsteilnehmer standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (THC oder Kokain). In den Fällen ordneten die Polizeibeamten ebenfalls die Entnahme einer Blutprobe an und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
In einem Fall stellten die Einsatzkräfte fest, dass die erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorlag. Als Folge wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Zusätzlich wurden im direkten Umfeld der Kontrollstellen 60 Geschwindigkeitsverstöße durch entsprechende Überwachungsanlagen festgestellt.
Zudem leiteten die Kontrollkräfte knapp 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, Rotlichtverstößen oder nicht Anlegen eines Gurtes ein.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Lübeck vom 19.12.2025 gegen 13:13 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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