Polizei-News Hannover, 08.12.25: Zoll beschlagnahmt 165.000 E-Zigaretten in Bergheim, 1,15 Millionen Vapes in Belgien

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Hannover gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / wellphoto

Eine Menge von mehr als 165.000 E-Zigaretten (Vapes) hat der ZOLL bereits am 19. November 2025 bei der Durchsuchung eines Lagerhauses in Bergheim sichergestellt.

Gegen den Betriebsleiter des Unternehmens, einen 43-jährigen chinesischen Staatsangehörigen, leiteten die Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Hannover noch vor Ort ein Strafverfahren ein. Der entstandene Steuerschaden für die E-Zigaretten liegt bei mehr als 650.000,- Euro.

Zeitgleich durchsuchten die belgische Behörden in enger Abstimmung am Herkunftsort der E-Zigaretten südlich von Antwerpen. Dort stellten die Einsatzkräfte in einem Großlager insgesamt rund 1,15 Millionen Vapes unterschiedlichster Marken sicher. Es handelt sich hier um eine der größten Einzelsicherstellungen dieser Art in Europa.

"Dieser gemeinsame Erfolg ist das Ergebnis eines schnellen und effektiven Informationsaustausches zwischen dem deutschen ZOLL und den belgischen Behörden" erklärt Dr. Tino Igelmann, Präsident des Zollkriminalamtes. "Die Sicherstellungen zeigen daher eindrucksvoll: Die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Europa wirkt im Kampf gegen die grenzüberschreitende Zollkriminalität" , fügt Igelmann hinzu.

Die weiteren Ermittlungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld geführt werden, dauern an.

Aus ermittlungstaktischen Gründen konnten die Informationen erst jetzt öffentlich gemacht werden.

Zusatzinformation:

Seit dem 01. Juli 2022 sind E-Zigaretten in Deutschland steuerpflichtig. Seit 2025 beträgt die Tabaksteuer 0,26 Euro je Milliliter enthaltenen "Liquids". Zusätzlich dürfenE-Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn das Volumen von höchstens 2 ml (Nachfüllbehälter 10 ml) und der Nikotingehalt von 20mg je ml nicht überschritten werden. Der An- und Verkauf unversteuerter und nicht verkehrsfähiger E-Zigaretten ist eine Steuerhinterziehung und ein Verstoß gegen das Tabakerzeugnisgesetz und wird strafrechtlich verfolgt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Zollfahndungsamt Hannover vom 08.12.2025 gegen 09:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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