Polizei-News Kirchheimbolanden, 27.11.25: Verkehrsunfallflucht ein Zettel am Fahrzeug ist unzureichend

Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Kirchheimbolanden gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Jens Büttner

Am Mittwoch, im Zeitraum von 07.30-16.00 Uhr, kam es auf dem Parkplatz der KV Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Unfallflucht. Das Fahrzeug einer 25-Jährigen war hierbei ordnungsgemäß in einer ausgewiesenen Parktasche abgestellt. Beim Ein- bzw. Ausparken touchierte ein 70-Jähriger Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug den Parker. Hierdurch entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro. Anstatt den Vorfall der Polizei zu melden oder am Unfallort zu verbleiben um auf den Geschädigten zu warten, hinterließ der 70-Jährige einen Zettel mit Kontaktdaten und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Vermutlich gut gemeint aber rechtlich unzureichend.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin:

Eine Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat. Das bloße Hinterlassen eines Zettels reicht nicht aus, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Pflichten nach einem Verkehrsunfall:

  • Sofortiges Anhalten und Absichern der Unfallstelle
  • Austausch der Personal- und Versicherungsdaten mit anderen
    Verkehrsunfallbeteiligten
  • Verständigung der Polizei, insbesondere wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist um den Anfangsverdacht einer Straftat zu

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Worms vom 27.11.2025 gegen 10:50 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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