Polizei-News Köln, 17.11.25: Bundespolizei erlässt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Weihnachtsreiseverkehr

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Köln. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Anlässlich des Beginns der Weihnachtsmarkt-Saison hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen erlassen.Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner und Bonner Hauptbahnhof, den Bahnhof Siegburg/Bonn sowie den Bahnhof Siegen.

In der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 30. Dezember 2025 ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert zugleich als Gefahrenfilter für die Weihnachtsmärkte im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen.

Nähere Informationen hierzu können auf der Seite der Bundespolizei oder direkt unter nachfolgendem Link eingesehen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 17.11.2025 gegen 08:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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