Polizei-News Schwerin, 12.11.25: Verdacht des Handeltreibens mit Cannabis nach Verkehrskontrolle eines 16-Jährigen

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Schwerin gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

Seit gestern wird ein 16-jähriger Schweriner nach einer Verkehrskontrolle des Handeltreibens mit Cannabis verdächtigt. Am Dienstagvormittag kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Schwerin einen 16-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Hamburger Allee. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der deutsche Jugendliche unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein verbotenes Messer sowie Cannabisprodukte im zweistelligen Grammbereich. Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Besitz von Cannabis für Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt.

Darüber hinaus ergaben sich weitere Hinweise, die auf ein mögliches Handeltreiben mit Cannabisprodukten schließen lassen. Entsprechend leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.

Der Jugendliche wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Schwerin.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 12.11.2025 gegen 14:36 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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