Polizei-News Heilbronn, 12.11.25: Unversteuerte und nicht verkehrsfähige Tabakwaren bei Kontrollen sichergestellt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verkehrsunfall in Heilbronn. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Christian Charisius

Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege führten vergangenen Dienstag- und Samstagabend in der Heilbronner Innenstadt Prüfungen mit steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen durch.

Am 4. November wurden dabei im Kassenbereich eines Lebensmittelladens sowie in einem angrenzenden Lagerraum insgesamt 2 520 Stück Zigaretten verschiedener Marken mit ausländischen Steuerzeichen und Duty-Free-Ware aufgefunden sowie 57 Stück "Vapes" unterschiedlicher Marken ohne Steuerzeichen festgestellt.Ferner entsprachen die elektronischen Einwegzigaretten nicht den Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakErzG), da sie mehr als die gesetzlich zulässige Füllmenge von 2 ml enthielten.Das Auffinden von Snus (Tabak zur oralen Verwendung) stellte bei der Maßnahme einen weiteren Verstoß gegen das TabakErzG dar.Alle beanstandeten Tabakwaren wurden als Beweismittel sichergestellt und Tabaksteuer in Höhe von 745,26 Euro gegen den Betreiber des Ladens festgesetzt.

Bei den Prüfungsmaßnahmen am 8. November nahm der Zoll zwei Kioske bzw. Spätkaufmärkte unter die Lupe. Bei diesen Kontrollen stellten sie in beiden Geschäften insgesamt 197 Stück "Vapes" verschiedener Marken ohne Steuerzeichen und Wasserpfeiffentabak mit falschen Steuerzeichen (für Pfeiffentabak) fest.Auch bei diesen Einsätzen zogen die Zöllner zusammen 34 Dosen Snus aus dem Verkehr.Der Betrag der dabei festgesetzten Tabaksteuer für die ebenso als Beweismittel sichergestellte Menge von 4 412,8 ml Substituten für Tabakwaren belief sich auf 1.147,33 Euro.Neben den fehlenden Steuerzeichen auf den E-Zigaretten entsprachen auch diese nicht den Vorschriften des TabakErzG, da auch deren Füllmengen über den gesetzlich zulässigen Mengen lagen.

Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 12.11.2025 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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