Polizei-News Köln, 12.11.25: Streckensperrung am 11.11. - Bundespolizei stellt Gleisläufer in Köln

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Köln. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei infomiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Dominik Totaro

Zum Sessionsauftakt hielten sich gleich vier Personen im Gleisbereich rund um den Kölner Hauptbahnhof auf. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei erneut vor den Gefahren, die der Aufenthalt in Gleisbereichen birgt.

Gegen 17:35 Uhr erhielt die Bundespolizei die Meldung über eine, sich auf dem Versorgungsbahnsteig zwischen den Gleisen 1 und 2 des Kölner Hauptbahnhof befindliche Person. Diese gab gegenüber einem Triebfahrzeugführer an, durch den Gleisbereich bis zum Bahnhof Köln-West laufen zu wollen. Unmittelbar wurde die Strecke zwischen dem Kölner Hauptbahnhof und dem Bahnhof Köln West gesperrt und die Einsatzkräfte begaben sich auf die Suche. Auf Höhe des Mediaparks konnte schließlich eine 19-jährige Deutsche gestellt und aus dem Gleisbereich gebracht werden.Zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen brachten die Uniformierten die junge Frau auf die Dienststelle. In der Folge leiteten sie ein Bußgeldverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein.

Zeitgleich konnten Beamte über die Videoanlage des Kölner Hauptbahnhofs beobachten, wie sich kurz hintereinander zwei weitere Personen im Gleisbereich rund um den Kölner Hansaring aufhielten. Beide verließen die Gleise selbstständig wieder.

Nur kurze Zeit später begab sich eine vierte Person von Gleis 1 des Kölner Hauptbahnhofes in den Gleisbereich. Sie gab an, den Haltepunkt Köln-Hansaring erreichen zu wollen. Die Beamten stellten die Frau und brachten sie aus dem Gleisbereich.

Aufgrund der Streckensperrung musste der Zugang zum Kölner Hauptbahnhof kurzzeitig gesperrt werden, um eine Überfüllung des Bahnhofs zu verhindern. Zudem kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die das Betreten der Gleise mit sich bringt:

  • Bahnanlagen sind keine Spielplätze. Das Betreten oder der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten!
  • Halten Sie Abstand von der Bahnsteigkante. Die Sogwirkung der einfahrenden Züge kann Sie sonst mitschleifen.
  • Züge näher sich schnell und beinahe lautlos und werden oft erst sehr spät wahrgenommen!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 12.11.2025 gegen 10:29 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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