Polizei-News München, 07.11.25: Bauunternehmen zahlt nicht den tariflichen Mindestlohn

Eine Straftat wurde aktuell von der Polizei in München gemeldet. Was ist bisher bekannt?

Erstellt von - Uhr

Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Paul Zinken

Das Bauunternehmen entsandte Arbeitnehmer aus Drittstaaten und dokumentiere nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, so dass in der Folge der tariflich vorgeschriebene Mindestlohn nicht in voller Höhe gezahlt wurde.

Bei der vorliegenden Handlung handelt es sich um eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 i. V.m. Abs. 3 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bedroht ist.

Durch eine Pfändung wurden Vermögenswerte des Bauunternehmens gesichert und mit einem Einziehungsbescheid über 95.000,00 Euro vereinnahmt. Grundlage für die Einziehung des Geldbetrages ist das sogenannte Bruttoprinzip. Danach bemisst sich der Wert des Erlangten nicht lediglich nach dem Betrag der ersparten Lohnzahlungen, sondern nach dem vollen wirtschaftlichen Vorteil, den der Betroffene durch die Tat erlangt hat.

Anmerkung:

Eine Begrenzung des Einziehungsbetrags auf die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem tariflich geschuldeten Mindestlohn würde dem Schutzzweck der Norm zuwiderlaufen. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Regelung der Vermögensabschöpfung insbesondere, rechtswidriges Verhalten wirtschaftlich zu entwerten und sicherzustellen, dass sich Gesetzesverstöße nicht lohnen.

Weitere Hinweise zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unter

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt München vom 07.11.2025 gegen 07:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.