Polizei-News Regensburg, 06.11.25: Zoll enttarnt Schwarzarbeit in Regensburger Nagelstudio - Betreiber zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in Regensburg. Was ist heute passiert?

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Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / roibu

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg führten zur Verurteilung eines Regensburger Nagelstudio-Betreibers wegen Sozialversicherungsbetrugs in 48 Fällen. Das Amtsgericht Regensburg verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Unternehmer rund 110.000 Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Gerichtskosten begleichen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung. Eine daraufhin durchgeführte Prüfung der FKS Furth im Wald brachte ans Licht, dass der Betreiber zwischen 2015 und 2017 mehrere Beschäftigte seines Nagelstudios nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Um die Schwarzarbeit zu verschleiern, gab er gegenüber den Behörden fälschlich an, seine Angestellten befänden sich in Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Zudem stimmten die angegebenen Öffnungszeiten und der Personaleinsatz nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein.

"Schwarzarbeit lässt sich nicht dauerhaft verbergen - früher oder später kommen Unstimmigkeiten ans Licht", so René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. "Wer versucht, das System auszutricksen, muss mit Konsequenzen rechnen."

Zusatzinformation:

Risikobranche: Körpernahe Dienstleistungen im Blick des ZollsNagel- und Kosmetikstudios stehen - wie andere bargeld- und personalintensive Betriebe - regelmäßig im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. In diesen Betrieben besteht ein erhöhtes Risiko für Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten oder den gesetzlichen Mindestlohn. Häufig werden dort zudem unklare oder nicht ordnungsgemäß gemeldete Beschäftigungsverhältnisse festgestellt.Die FKS legt ihre Kontrollen risikoorientiert fest.

Hinweise aus der Bevölkerung, eigene Erfahrungswerte oder auffällige Geschäftsstrukturen können Anlass für gezielte Prüfungen im Dienstleistungsgewerbe sein.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Regensburg vom 06.11.2025 gegen 08:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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