Polizei-News Landkreis Verden, 30.10.25: Gezielte Kontrollen in der Achimer Innenstadt - Polizei stellt mehrere Verstöße fest+

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Landkreis Verden gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

Erstellt von - Uhr

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt

Achim. In der Achimer Innenstadt führten Polizeikräfte am Mittwoch gezielte Kontrollen von E-Scooter- und Fahrradfahrenden durch. Hintergrund der Maßnahme waren vermehrte Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten sowie verschiedene Verkehrsverstöße, darunter das Befahren von Gehwegen, das Fahren zu zweit oder die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt.

Insgesamt wurden 43 E-Scooter- und Fahrradfahrende überprüft. Dabei stellten die Beamtinnen und Beamten mehrere Verstöße fest:

  • Acht E-Scooter-Fahrende befuhren unerlaubt die Fußgängerzone.

  • Auf einem E-Scooter wurden zwei Personen gleichzeitig angetroffen.

  • Zwei Radfahrende nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon.

  • Sechzehn Radfahrende befuhren zu Marktzeiten verbotswidrig die Fußgängerzone.

Insbesondere von den Marktbesucherinnen und Marktbesuchern sowie den Händlerinnen und Händlern wurde die Kontrolle überwiegend positiv aufgenommen. Nach Einschätzung der Polizei verbreitete sich die Information über die Maßnahme schnell - offenbar über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. In der Folge schoben zahlreiche Personen ihre E-Scooter oder Fahrräder, anstatt sie zu benutzen.

Wichtige Regeln für das Fahren mit E-Scootern:

  • E-Scooter müssen versichert sein und ein gültiges Versicherungskennzeichen führen.

  • Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

  • E-Scooter benötigen eine funktionierende Beleuchtung (vorn weiß, hinten rot).

  • In Fußgängerzonen und auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.

  • Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten. (Bußgeld 100 Euro, 1 Punkt).

  • Für Alkohol- und Drogeneinfluss gelten dieselben Grenzwerte wie für Pkw-Fahrende; für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

Die Polizei Achim bewertet die Kontrollmaßnahme als erfolgreich und kündigt an, auch künftig ähnliche Schwerpunktaktionen durchzuführen, um die Sicherheit in der Innenstadt weiter zu erhöhen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Verden vom 30.10.2025 gegen 13:56 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

Verden - Aktuelle Nachrichten aus der Region:

/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.