Polizei-News Altrip, 24.10.25: Zwei Mädchen gemeinsam auf E-Scooter unterwegs - Eltern unwissend

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Altrip. Was ist heute passiert?

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / bilanol

Am Donnerstagabend (23.10.25) gegen 18:15 Uhr kontrollierte die Polizei zwei Mädchen in der Berliner Straße, welche gemeinsam auf einem E-Scooter fuhren. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass beide Mädchen unter 14 Jahre alt waren sowie der E-Scooter keinen gültigen Versicherungsschutz besitzt. Die Eltern der Mädchen wurden informiert sowie die Weiterfahrt untersagt. Den Eltern war nicht bewusst, dass ein E-Scooter nur alleine, ab 14 Jahren und mit einer gültigen Versicherung bewegt werden darf.

E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:

-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben. -Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieservorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.

Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: BMDV - Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen vom 24.10.2025 gegen 14:18 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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