Polizei-News Darmstadt, 10.10.25: Zollkontrolle im Kreis Offenbach - über 30.000 Euro Tabaksteuer im Fachmarkt hinterzogen
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Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Über 30.000 Euro an Tabaksteuer hinterzog vermutlich ein 58-jähriger deutscher Inhaber eines Fachmarktes im Kreis Offenbach. Der ZOLL stellte dort bereits am 01.10.2025 rund 117 Liter Substitute für Tabakwaren sicher, die als Zutaten zur Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit an Privatpersonen verkauft werden sollten.Die Feststellungen erfolgten durch die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Darmstadt. Vorausgegangen waren private Recherchen in dem Fachmarkt.Bei der Kontrolle stellte die KEV fest, dass neben dem regulären Sortiment auch versteuerte E-Zigaretten in dem Fachmarkt vertrieben werden. Des Weiteren wurden fünf Kanister und zwei Flaschen festgestellt, die offensichtlich für die Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit angeboten wurden. Die enthaltenen rund 117 Liter Flüssigkeit, die grundsätzlich für verschiedene Zwecke verwendet werden kann, stand extra zur Abfüllung kleiner individueller Bedarfsmengen für die Kundschaft bereit. Die Zweckbestimmung zur Herstellung von E-Zigaretten-Flüssigkeit war klar erkennbar, die Substitute damit tabaksteuerpflichtig."Einfach dreist!" kommentiert Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt das Vorgehen. "Eine so schamlos zur Schau gestellte Steuerhinterziehung macht selbst den ZOLL fassungslos."Bereits vor Ort leitete die KEV ein Steuerstrafverfahren gegen den Inhaber des Fachmarktes ein, stellte die Substitute als Beweismittel sicher und erstellte einen Tabaksteuerbescheid in Höhe von 30.310,80 Euro für die Substitute.Die weiteren Ermittlungen dauern noch an und erfolgen durch die zuständige Straf- und Bußgeldstelle.
Zusatzinformation
Der mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022 neu eingeführte Steuergegenstand "Substitute für Tabakwaren" umfasst auch "Zutaten" wie Substitute für E-Zigaretten und Liquids (Glyzerin oder Aromen sowie deren Mischungen) zur Selbstherstellung von Wasserpfeifentabak. Auch diese müssen versteuert und mit Steuerzeichen versehen sein.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Darmstadt vom 10.10.2025 gegen 14:31 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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