Polizei-News Schifferstadt, 05.10.25: Verboten - Kind auf E-Scooter in Schifferstadt
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Schifferstadt. Alle bekannten Details zum Fall.
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am späten Freitagnachmittag des 03.10.2025 wurde ein E-Scooter-Fahrer in der Selligstraße von einer Funkstreife der Polizeiinspektion Schifferstadt kontrolliert. Der Fahrer wurde darüber informiert, dass er aufgrund seines Alters von zwölf Jahren nicht weiterfahren durfte. E-Scooter dürfen gemäß den geltenden Bestimmungen erst ab einem Alter von 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Der E-Scooter wurde später vom Vater des Jungen bei der Polizeiinspektion abgeholt.
Die Polizei weist darauf hin, dass für die Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Verkehrsraum, d. h. auch auf Gehwegen oder Radwegen, eine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) für das Fahrzeug erforderlich ist. Gerade in Internetshops werden vermehrt E-Scooter speziell für Kinder angeboten, die entsprechend kleiner und langsamer sind als Fahrzeuge für Erwachsene. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch diese vermeintlichen Spielzeuge unter Umständen der Versicherungspflicht und der Nutzungserlaubnis ab 14 Jahren unterliegen, sobald sie eine Geschwindigkeit von über 6 km/h erreichen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ludwigshafen vom 05.10.2025 gegen 11:41 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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