Polizei-News Offenburg, 19.09.25: Zoll und Partnerbehörden kontrollieren auf der L 98 den Grenzverkehr Mehrere Verstöße festgestellt
Ein Unfall wurde aktuell von der Polizei in Offenburg gemeldet. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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In einer Kontrollstelle an der L 98 auf Höhe des Neurieder Baggersees Kuhgrün nahmen Kräfte des Hauptzollamts Lörrach am Nachmittag des 5. September gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Landes- und der Bundespolizei sowie französischer Partnerbehörden den grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr aus Richtung Frankreich ins Visier.
Dabei wurden eine Vielzahl von Feststellungen getroffen. So musste zwei Männern, welche sich auf dem Weg nach Polen befanden, von den Beamten der Landespolizei die Weiterfahrt untersagt werden - ihr Fahrzeug hatte das zulässige Gesamtgewicht deutlich überschritten.
Vier aus Frankreich einreisende Männer mit ukrainischer, türkischer, usbekischer und albanischer Staatsangehörigkeit konnten bei der Kontrolle nicht die erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Gegen jeden leiteten deshalb die kontrollierenden Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren ein.
Zöllner des Aufgabenbereichs Kontrollen des Hauptzollamts Lörrach mussten gegen einen Autofahrer ein Verfahren wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz einleiten: Er führte unerlaubterweise einen Schlagring mit sich. Daneben hatte ein polnischer Autotransporter fünf Fahrzeuge aus der Schweiz aufgeladen und diese beim Grenzübertritt nicht zollrechtlich angemeldet. Vom Fahrer wurden deshalb die Einfuhrabgaben erhoben und gleichzeitig ein Verfahren wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung eingeleitet.
Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach machten zunächst im Rahmen der betriebenen Kontrollstelle keine verfahrensrelevanten Feststellung, setzten ihre Prüfungen anschließend aber in der Gastronomie im Raum Kehl fort. So wurden in einem Restaurant zwei Beschäftigte angetroffen, welche von ihrem verantwortlichen Arbeitgeber weder zur Sozialversicherung angemeldet waren, noch hatte dieser eine verpflichtende Sofortmeldung erstellt. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einer zweiten Gaststätte trafen die Zollbediensteten auf eine Beschäftigte mit gambischer Staatsangehörigkeit, einen deutschen Aufenthaltstitel konnte sie aber nicht vorweisen. Sie hat sich nun wegen des Verdachts eines unerlaubten Aufenthalts und der unerlaubten Arbeitsaufnahme zu verantworten, ihr Arbeitgeber wegen Beihilfe hierzu und wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Lörrach vom 19.09.2025 gegen 10:19 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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