Polizei-News Dortmund, 19.08.25: Reicht vielleicht reicht auch ein Klapphandy?
Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Dortmund. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Viele Eltern beschäftigen sich mit der Frage, ob zur Einschulung ihres Kindes ein Smarthone sinnvoll sein kann.
In diesem Zusammenhang weist das Kriminalkommissariat Prävention/Opferschutz des Polizeipräsidiums Dortmund nun auf die Gefahren hin, denen die Kinder im digitalen Raum ausgesetzt sind.
Eines vorweg: Eine klare Altersangabe zur Übergabe eines Smartphones gibt es nicht. Wichtiger ist es, auf den Entwicklungsstand des Kindes zu schauen. Ist das Kind reif genug mit strafbaren Inhalten wie Pornografie, Deepfakes und Gewaltdarstellungen im Internet umzugehen? Auch pädophile Täter sind online unterwegs. Sie agieren höchst manipulativ und gewinnen leicht das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell auszubeuten. (Hier der Link zu weiterführenden Informationen: https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/241210_Gewalt-Chat-Gruppen.html )
Entscheiden sich Eltern für ein Smarthone ist vielleicht ein Mediennutzungsvertrag hilfreich. Dabei vereinbaren Eltern und Kinder die Regeln für die Mediennutzung. Ziel ist hierbei der geregelte Umgang mit Medien in der Familie, um Streitigkeiten vorzubeugen und ein bewusstes Medienverhalten zu fördern.
(Hier der Link zu weiterführenden Informationen: https://www.mediennutzungsvertrag.de/ )
In diesem Zusammenhang sollte gleichfalls auf die technische Kinder- und Jugendschutzeinstellung ein Auge geworfen werden. Das gilt übrigens sowohl für das Smartphone als auch für die Spielkonsole zu Hause.
(Hier der Link zu weiterführenden Informationen: https://www.medien-kindersicher.de/startseite )
Neben Regeln und technischen Einstellmöglichkeiten sollten Eltern kontinuierliche Gespräche mit ihren Kindern führen und sich für Onlineproblemen und -aktivitäten interessieren.
Sie sollten gemeinsam mit ihnen das Smartphone auf unangemessene Inhalte prüfen. So können in Klassenchats strafbare Inhalte wie kinderpornografische oder extremistische Inhalte geteilt werden. Diese Inhalte sollten bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Dies kann bei der Polizeiwache in der Nachbarschaft geschehen oder auch online auf der Internetwache (https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten )
Für all diese Probleme gibt es aber auch noch eine ganz einfache Lösung:
Für Grundschulkinder mag auch ein einfaches Klapphandy für Anrufe und SMS ausreichend sein.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Dortmund vom 19.08.2025 gegen 13:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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