Polizei-News Troisdorf, 08.08.25: Betrügerische Wohnungsanzeige

Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Troisdorf gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marijan Murat

Anfang August 2025 entdeckte ein 77-jähriger Troisdorfer auf einem bekannten Immobilienportal ein vermeintlich attraktives Mietangebot. Nach einer zunächst reibungslosen Kontaktaufnahme mit einer angeblichen Mitarbeiterin einer Wohnungsverwaltung wurde der Mann aufgefordert, rund 2.000 Euro zu überweisen, um einen Besichtigungstermin zu erhalten.

Der Troisdorfer kam der Forderung nach und überwies den Betrag. Im Anschluss brach der Kontakt zu der bislang unbekannten Person ab. Die versprochene Wohnungsbesichtigung fand nicht statt. Der Geschädigte erstattete Anzeige.

Hinweise der Polizei:

Immer wieder nutzen Betrüger Immobilienportale im Internet, um sogenannte "Fake-Anzeigen" zu schalten. Dabei locken sie mit günstigen Mietpreisen in gefragten Lagen und geben sich als Makler oder Vermieter aus. Ziel ist es, vor einer Besichtigung Geld zu erlangen - etwa für angebliche Kautionen, erste Mieten oder "Reservierungsgebühren". In vielen Fällen existieren die beworbenen Wohnungen nicht oder sind bereits vermietet.

Ein klassisches Merkmal betrügerischer Immobilienanzeigen ist eine sehr günstige Wohnung in gutem, renoviertem Zustand und gefragter Lage. Auch die Aufforderung zur Zahlung vor der Besichtigung ist unüblich. Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. Erst nach einer persönlichen Besichtigung erfolgt die Übergabe von Einkommensnachweisen, Schufa-Selbstauskunft oder Bürgschaften.

Hinweise auf Betrug in Wohnungsinseraten können sein

  • Aufforderung zur Geldüberweisung vor der Besichtigung

  • Forderung von Überweisungen mittels Bargeldtransferdiensten

  • Zu geringe Nebenkosten

  • Mietpreis passt nicht zur Wohngegend oder Ausstattung

  • Immobilie passt nicht zur Wohngegend

  • Fotos wirken wie aus einem Katalog

  • Ungewöhnlich moderne Ausstattung

  • für inserierte Wohnungen und Häuser.

  • Achten Sie darauf, dass ein Vermieter, Verwalter oder Makler bei

    der Wohnungsbesichtigung vor Ort ist.

  • Überprüfen Sie im Zweifel die Seriosität eines Maklers: In

    Deutschland benötigen Makler einen Maklerschein. Ein

    vollständiges Impressum und weitere Wohnungsangebote auf der

    Internetseite des Maklers sind Hinweise auf

    Vertrauenswürdigkeit.

  • Leisten Sie niemals Vorkasse: Zahlen Sie erst, wenn Sie die

    Wohnung gesehen und einen Mietvertrag unterschrieben haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-betrug-bei-der-wohnungssuche/

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis vom 08.08.2025 gegen 11:54 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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