Polizei-News Osnabrück, 04.08.25: Leistungsbetrug in Damme: 2100 Euro Geldstrafe für 244 Euro zu viel erhaltene Leistungen
Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Osnabrück gemeldet. Was ist heute passiert?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Siebzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2100 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2024 nahm der Beschuldigte zum wiederholten Male eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 244 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, stellv. Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 04.08.2025 gegen 10:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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