Polizei-News Essen, 21.07.25: Schreckschusswaffe offen in der Bauchtasche - Bundespolizei stellt Aggressor unter Widerstand
Die Polizei informiert über ein aktuelles Vergehen in Essen. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am frühen Morgen des 20. Juli erhielt die Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof die Information darüber, dass sich jemand mit einer Schusswaffe im Bahnhof befinden soll. Die Beamten stellten den Mann, welcher im Anschluss Widerstand leistete und die Einsatzkräfte angriff.
Gegen 1 Uhr meldeten mehrere Zeugen am Hauptbahnhof Essen, dass sie einen deutschen Staatsangehörigen gesehen haben, welcher eine Pistole dabeihaben soll. Umgehend begaben sich die Bundespolizisten in den Bahnhof und fahndeten nach dem Gesuchten.
Sie trafen den Mann am Treppenaufgang zu den Gleisen 1 und 2 an.
Unter Androhung der dienstlichen Schusswaffe forderten die Einsatzkräfte den Deutschen auf, stehen zu bleiben und die Hände aus den Taschen zu lassen.
Der 25-Jährige streckte die Hände von seinem Körper weg und die Beamten traten daraufhin an ihn heran.
Dabei entdeckten die Uniformierten die Pistole, welche sich später als Schreckschusswaffe herausstellte, in der offenen Umhängetasche, nahmen sie umgehend heraus und beschlagnahmten diese, um den Zugriff darauf zu verwehren.
Die Bundespolizisten forderten ihn auf, seine Hände hinter den Rücken zu führen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach und sperrte sich gegen die Fesselung durch die Uniformierten. Die eigesetzte Streife brachte den Gelsenkirchener zu Boden und führte ihn anschließend in die Bundespolizeiwache.
Während der Verbringung versuchte der Deutsche die Beamten zu treten, beleidigte und bedrohte diese. Zudem urinierte er anschließend in die Gewahrsamszelle.
Im weiteren Verlauf belehrten die Einsatzkräfte den 25-Jährigen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte und sich nicht weiter äußerte.
Die Identität stellten die Bundespolizisten mit dem aufgefundenen Personalausweis fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,1 Promille.
Der Gelsenkirchener durfte nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen die Wache wieder verlassen.
Die Uniformierten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 21.07.2025 gegen 07:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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